Energieeinsparungsverordnung (EnEV)

Die Energieeinsparverordnung wird abgekürzt als EnEV.

Die Energieeinsparverordnung regelt die Einführung von Energieausweisen im Bestand der Gebäude in Deutschland. Sie dient dem Erreichen eines „klimaneutralen“ Gebäudebestandes in Deutschland. Mit ihr sollen die CO2-Emissionen reduziert und der Energiebedarf im Gebäudebereich gesenkt werden.

Seit Februar 2002 war die „Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden“ verbindlich. Sie trat an die Stelle der bis dahin gültigen Wärmeschutz-Verordnung (WSVO) und der Heizanlagen-Verordnung (HeizAnlV). Nach einer zwischenzeitlichen Novellierung der EnEV 2004 war entsprechend der EU-Richtlinie „Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ eine erneute Novellierung 2007 notwendig, die am 1. Oktober 2007 in Kraft getreten ist. Zusätzlich gab es neue Versionen der Verordnung mit der EnEV 2009 und die neueste EnEV 2013. Mit der EnEV 2013 Novelle kam eine erhöhte Anforderung an den Energiebedarf von Neubauten um ca. 25 % sowie höhere Anforderungen beim Wärmedurchgangskoeffizienten bei Nicht-Wohngebäuden. Zusätzlich wurde es für Vermieter oder Verkäufer von Wohnungen verpflichtend, in Wohnungsanzeigen die Energieeffizienz der jeweiligen Wohnung anzugeben und spätestens bei Besichtigungsterminen vorweisen zu können.

Die EnEV fasst die Anforderungen der beiden Verordnungen in sich zusammen. Damit fließen sowohl die Effizienz der Wärmedämmung des Gebäudes als auch die Klimaschädlichkeit der verwendeten Heizanlagen in die Bewertung mit ein.

Anwendungsbereich

Die EnEV hat eine besondere Relevanz für Bauherren von Einfamilienhäusern, aber auch für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, die Wohnungen vermieten oder verkaufen. Denn für prinzipiell jedes Wohngebäude ist es verpflichtend, den sogenannten Energieausweis vorweisen zu können. Dieser gibt in einfachster Form den Energieverbrauch des gesamten Wohngebäudes gemäß der EnEV wieder.

Verarbeitung

Im Folgenden wird die Verarbeitung des SAKRET Klebe- und Armierungsspachtels Premium zum Aufbau eines Wärmedämmsystems beschrieben.

  1. Vorbereitung: Für den Einsatz des SAKRET Klebe- und Armierungsspachtels Premium sollte der Untergrund frei von Rissen, Ausblühungen und mikrobiellen Befall sein. Wenig tragfähige Oberflächenschichten müssen entfernt werden.
  2. Verarbeitung: Zum Anmischen des SAKRET Klebe- und Armierungsspachtels Premium wird zuerst sauberes und kaltes Leitungswasser in ein sauberes Mischgefäß gegeben und danach das Material langsam eingestreut. Anschließend beides unter ständigem Rühren mit einem geeigneten Rührwerk klumpenfrei und homogen durchmischen. Das Auftragen erfolgt je nach Anwendung: als Klebemörtel außen, innen oder als Armierungsmörtel (siehe Technisches Merkblatt)
  3. Nachbehandlung: Der SAKRET Klebe- und Armierungsspachtels Premium sollte vor direkter Sonneneinstrahlung, Zugluft, Frost, Schlagregen sowie zu hohen (> 30 °C) und zu niedrigen (< 5 °C) Temperaturen geschützt werden. Empfohlen wird hier z. B. das Abhängen des Gerüstes mit Folie oder feuchten Jutesäcken. Die Nachbehandlungsdauer richtet sich nach den Witterungsbedingungen.

Alle oben genannten Verarbeitungsempfehlungen sind unverbindlich. Die Angaben beziehen sich auf den gewöhnlichen Verwendungszweck. Mehr Informationen sind im Technischen Merkblatt zu finden.

Tipp

Es zahlt sich aus, in besonders hohe Effizienzstandards (über den Mindestanforderungen der EnEV) zu investieren. Sowohl steigende Energiepreise als auch besonders hohe Fördermöglichkeiten belohnen Bauherren.

Für eine möglichst positive Bewertung gemäß der EnEV lohnt sich außerdem eine möglichst gering wärmeleitende Dämmung wie mit Dämmplatten aus EPS. Diese werden mit dem SAKRET Klebe- und Armierungsspachtel Premium ordnungsgemäß an der Wand befestigt.

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